Geschäftsleitung

STEINER RAG

Dr. Christoph Steiner

Geschäftsführer

info@steiner-rag.de

Rechtsanwalt (seit 2004)
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (seit 2008)
Sprachen: Deutsch, Englisch
Ausbildung in Mannheim und Berlin mit Station in USA
Rechtsanwalt bei Kapellmann Rechtsanwälte von 2004 bis 2011
Selbstständiger Rechtsanwalt seit 2012
Steiner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH seit 2022
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein
Mitglied des Deutschen Baugerichtstags

Dr. Christoph Steiner berät auf den Gebieten des Privaten Baurechts, des Bauträgerrechts und des Architekten- und Ingenieurrechts. Daneben verfügt er über eine Spezialisierung auf dem Gebiet des Rechts der Prüfingenieure und Prüfingenieurinnen. Ebenso zu seinen Schwerpunkten zählen das Immobilienrecht sowie das Bauversicherungsrecht. Kern seiner anwaltlichen Tätigkeit ist die rechtliche Begleitung von Bau- und Bauträgerprojekten, Vertragsgestaltung und Beratung im Bau-, Architekten und Ingenieurrecht sowie im Bauträger- und Immobilienrecht und die Abwicklung komplexer Schadens- und Haftungsfälle einschließlich Versicherungsrecht. Hinzu kommt Prozessführung bundesweit.

Ferner bietet Dr. Steiner unter der Überschrift „Klären statt Klagen“ in Kooperation mit einem erfahrenen Planer und öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eine Alternative zur herkömmlichen Klärung baurechtlicher Streitigkeiten vor Gericht an. Der Ansatz trägt der Erfahrung Rechnung, dass Bauherren ebenso wie ausführende Firmen, Planer, Planerinnen und die anderen Baubeteiligten gelegentlich der Durchsetzung ihrer Rechte auf dem Klageweg eine schnellere und pragmatische Lösung vorziehen. So lässt sich das Bauprojekt von der Hypothek angehäufter Prozessrisiken freihalten.

Veröffentlichungen und Seminare

Veröffentlichungen Christoph Steiner
  • „Die Entscheidung und ihre Konsequenzen - Erstes BGH-Urteil zur Haftung der Prüfsachverständigen für Standsicherheit" in: Deutsches Ingenieurblatt 10/2016
  • „Hoheitlich oder privatrechtlich? Die bautechnische Prüfung: Rechtliche Grenzen der Privatisierung“ in: Deutsches Ingenieurblatt 12/2012, S. 62 f.
  • „Entlastung nicht ausgeschlossen: Wann muss der hoheitlich tätige Prüfingenieur für Fehler bei der Tragwerksplanung mithaften?“ in: Deutsches Ingenieurblatt 6/2011, S. 44ff.
  • „Versicherungen“ in: Balensiefen/Bönker/Geiger/Schaller, Rechtshandbuch für die Immobilienpraxis, 1. Auflage 2009
  • „Tragwerksplanerhaftung unter Berücksichtigung der Tätigkeit des Prüfingenieurs/Prüfsachverständigen“ in: ZfBR 2009, S. 632ff.
  • „Der Prüfingenieur für Standsicherheit und die europäische Dienstleistungsrichtlinie“ in: BauR 2009, S. 172ff.
  • „Die Berufshaftpflichtversicherung und die Möglichkeiten ihrer Gestaltung“ in: Deutsches Ingenieurblatt 6/2007, S. 52ff.
  • „Versicherungsrechtliche Grundregeln im Ingenieurhaftungsfall“ in: Deutsches Ingenieurblatt 9/2006, S. 42ff.
  • „Das Recht auf soziale Gesundheitsversorgung" 2004

Dr. Christoph Steiner ist Autor und Dozent zahlreicher Schulungen und Vorträge im Rahmen juristischer und fachübergreifender Tagungen mehrerer Ingenieursverbände und Hochschulen. Er war Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Berlin. Ferner gehören Schulungsreihen für die Immobilienabteilungen von Wirtschaftsunternehmen sowie für Absolventen von Master-Studiengängen im Immobilienbereich zu seinem Leistungsspektrum. Für Mandanten konzipiert er Inhouse-Schulungen, die auf die individuellen Fragestellungen und Anforderungen des Unternehmens zugeschnitten sind.